Treib- & Sprengmittel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus AutarkWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 18: Zeile 18:
  
 
==Vorwort==
 
==Vorwort==
'''[[Waffenkompendium |zurück zum Waffenkompendium]]'''
 
 
 
'''Informationsfreiheit oder Recht auf Information'''  
 
'''Informationsfreiheit oder Recht auf Information'''  
  

Version vom 20. März 2021, 11:06 Uhr

Waffenkompendium Glossar

  1. Grundbegriffe-Glossar - von Absehen bis Geradezugverschluß
  2. Grungbegriffe-Glossar - von Geschoß-Setzer bis Piston
  3. Grundbegriffe-Glossar - von Präzission bis Zündnadel
  4. Waffenkompendium
  5. Waffen & Sportgeräte von A bis Z
  6. Treib- & Sprengmittel

Vorwort

Informationsfreiheit oder Recht auf Information

Die Inhalte dieser Seiten dienen zu reiner Information. Es sind keine Bauanleitungen noch Aufrufe Sprengstoffe oder Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) selbst herzustellen! Ich verweise auf die länderspezifischen Sprengstoffgesetze! Ich übernehme keinerlei Haftung noch irgendeine Verantwortung für Personen die mit Hinweis auf diese Informationsquelle Straffällig geworden sind. Jeder muss für seine Dummheit selbst gerade stehen. Um eventuellen Terrorismus und Gefahren abwehren zu können muss man wissen welche Möglichkeiten kriminelle Personen haben. Als europäischer Bildungsbürger ist es wichtig gut informiert zu sein um entscheiden zu können ob die Medien (Presse Funk & Fernsehen) Fachlich richtige Informationen verbreiten. Das Schwarzpulver aus ca. 70% Kaliumnitrat 10% Schwefel 20% Holzkohle besteht steht in jeder besseren Enzyklopädie. Diese Zusammenstellung kann nur ansatzweise alle Abspeckte beleuchten.

Viele Seiten die sich vor 9.11. rein wissenschaftlich mit Spst. beschäftigt hatten, wurden aus Angst oder vorauseilenden Gehorsam gelöscht. Viel Arbeitszeit und liebe zum Detail wurden mit einem Schlag vernichtet. Wenn man sich mit diesem doch heiklem Thema beschäftigt, sieht man wie leicht es ist USBVs herzustellen. Wenn man bedeckt das wir in Europa so viele potenzielle Attentäter haben verwundert es mich sehr das nicht mehr geschehen ist. Die Polizei, private Sicherheitskräfte sowie der Normalbürger sollten wissen welche Stoffe potenziell zu gefährlichen Stoffen gemischt bzw. umgesetzt werden könnten. Der Erwerb und der Besitzt einzelner chemischer Verbindungen sind nicht strafbar erst beim mischen oder Umsetzen von diesen Stoffen in Sprengstoffen oder Sprengstoffähnlichen Mischungen ist eine strafbare Handlung. Ja selbst Die Planung einer Straftat kann nicht bestraft werden.

André Pohle den 24. Juli 2009

SPRENGSTOFFE

Der erste Salpetersäureester, der von Alfred Nobel in die Sprengstofftechnik eingeführt wurde, war das Nitroglycerin, das heute z.T. durch Nitroglykol oder ein Gemisch von Nitroglykol und Nitroglycerin ersetzt ist. Nitroglycerin, Nitroglykol und Gemische aus beiden werden vielfach mit Sprengöl bezeichnet, insbesondere, wenn es bei der Verwendung nicht auf ein bestimmtes Produkt ankommt. Dinitrochlorhydrin, das früher als Mittel zur Senkung des Erstarrungspunktes des Nitroglycerin verwendet wurde, ist heute vollständig durch Nitroglykol verdrängt. Diglykoldinitrat ist an Stelle von Nitroglycerin ein wichtiger Bestandteil für rauchloses Pulver ohne Lösungsmittel (Polpulver).

Von den festen Salpetersäureestern sind für die Sprengstoffindustrie insbesondere Nitropenta und Nitrocellulose neben Nitromannit von Bedeutung.

Schlagende Wetter Verpuffung.png

Symbol Explosionsgefährlich

Ex.png

Treib- & Sprengmittel Chemie

Treibmittel / Treibladungspulver

Sprengstoffe