Waffensachkunde

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Übersicht

Waffenkompendium, Waffensachkunde, Arten von Schusswaffen, Waffentechnik, Innen und Außenballistik, Flinten und Büchse, Beschusszeichen, Waffenrecht und Definitionen, Waffen, Erlaubnisfreie Waffen, Munition und Kaliber, Aus der Geschichte der Feuerwaffen

10.0 Waffensachkunde

Fragen und Antworten
Waffenrechtliche Fragen
Allgemeine waffenrechtliche Begriffe
  1. Schusswaffen- und Munitionskennzeichnung
  2. Schusswaffen und Munition zu erwerben und überlassen
  3. Schusswaffen zu führen
  4. Zu schießen
  5. Nichtgewerbliches Schusswaffen und Munition herzustellen oder zu bearbeiten
  6. Schusswaffen und Munition gegen Abhandenkommen zu sichern sowie sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers
  7. Verbotene Gegenstände
  8. Schusswaffen- und technische Waffenbegriffeeinteilung
  9. Schusswaffenhandhabung
  10. Ballistik
  11. Langwaffen
  12. Kurzwaffen
  13. Munition

10.1 Waffenrechtliche Fragen

10.1.1 Allgemeine waffenrechtliche Begriffe

  • Was sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

• Schusswaffen, im Sinne des Waffengesetzes, sind Geräte, die zum An¬griff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

  • Wann verliert eine Waffe ihre Schusswaffeneigenschaft?

• Die Schusswaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn alle wesent¬lichen Teile so verändert sind, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden können.

  • Welches sind die „wesentlichen Teile“ herkömmlicher Schusswaffen?

Wesentliche Teile sind:• der Lauf• der Verschluss• das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn letztere nicht Bestandteil des Laufs sind• das Kurzwaffengriffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind

  • Was sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes?

• Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Schusswaffen, bei denen nach dem ersten Schuss lediglich durch abziehen weitere Schüsse aus demselben Lauf abgegeben werden können.

  • Was sind Einzellader?

• Einzellader sind Schusswaffen ohne Mehrladeeinrichtung, bei denen also die Patrone nach jedem Schuss mit der Hand durch eine neue ersetzt wer¬den muss, um mit der Waffe aus demselben Lauf einen weiteren Schuss abgeben zu können.

  • Was verstehen Sie unter einem Schalldämpfer?

• Schalldämpfer sind für Schusswaffen bestimmt Vorrichtungen, die Mün¬dungsknall dämpfen.

  • Welche Munitionsarten unterscheidet das Waffengesetz?39

Das Waffengesetz unterscheidet: • Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die das Geschoss enthalten), • Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht ent¬halten), • pyrotechnische Munition (Patronen-Munition, die ein pyrotechnisches Geschoss enthält, z.B. Leucht- u. Signalpatronen; Raketen, bei denen der Antrieb nach dem Abschuss durch die mitgeführte Ladung erfolgt, z.B. Vogelschreckraketen; Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthal¬ten, z.B. Signalsterne, • hülsenlose Treibladungen, wenn sie eine den Innenmaßen einer Schuss¬waffe angepasste Form haben und zum Antrieb von Geschossen bestimmt sind (Presslinge).

  • Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes?

Geschosse im Sinne des Waffengesetzes sind: • feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder • gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschie¬ßen aus Schusswaffen bestimmt sind.) Was bedeutet „ zu erwerben“ im Sinne des Waffengesetzes ? • Im Sinne des Gesetzes erwirbt einen Gegenstand, der die tatsächliche Gewalt über ihn erlangt.

  • Was bedeutet „ zu führen“ im Sinne des Waffengesetzes?

• Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, der die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.

  • Was bedeutet „zu überlassen“ im Sinne des Waffengesetzes?

• Im Sinne des Gesetzes überlässt einen Gegenstand, der einem Anderen die tatsächliche Gewalt über ihn einräumt.

  • Was versteht man unter „Ausübung der tatsächlichen Gewalt“?

• Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen.
10.1.2 Schusswaffen und Munitionskennzeichnung

  • Welche Kennzeichen trägt üblicherweise eine Schusswaffe?

Auf einer Schusswaffe befinden sich üblicherweise folgende Kennzeichen: • Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat, • die Bezeichnung der handelsüblichen Munition, • eine fortlaufende Nummer, • ein Beschusszeichen.

  • Was bedeutet des Beschusszeichen?

• Die Schusswaffe wurde auf Haltbarkeit, Handhabungssicherheit und Maßhaltigkeit behördlich geprüft, bedeutet das Beschusszeichen.

  • Welche Kennzeichen müssen auf der Munition angebracht sein?

• Auf der Hülse der Munition müssen Hersteller- oder Händlerzeichen und die Bezeichnung der Munition angebracht sein.

  • Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit der Munition angebracht sein?

Auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen • das Hersteller- oder Händlerzeichen,• das Fertigungszeichen,• die Bezeichnung der Munition,• die Anzahl der in der Verpackungseinheit enthaltenen Patronen oder Kartuschen,• das CIP-Prüfzeichen angebracht sein.

  • Wann ist eine Schusswaffe erneut zum Beschuss vorzulegen?

• Eine Schusswaffe ist amtlich erneut durch Beschuss zu prüfen, wenn ein wesentliches Teil ausgetauscht, verändert oder instand gesetzt worden ist.

  • Welche zusätzlichen Angaben müssen auf Kartuschenmunition mit Reizstoffen angebracht sein?

• Auf dem Hülsenboden muss die Kurzbezeichnung des in der Kartusche enthaltenem Reizstoffes angegeben werden. Ist diese Kennzeichnung auf dem Hülsenboden nicht möglich, ist folgende Farbkennzeichnung anzu¬bringen:41 • Blau = Munition mit CN,• Gelb = Munition mit CS,• Rot = sonstige Reizstoffmunition

  • Welche zusätzlichen Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit von Schrotmunition angebracht sein?

• Der Durchmesser oder die Nummer der Schrote sowie die Länge der Hülse, sofern sie länger als 65 mm bei den Kalibern 20 und größer oder länger als 63,5 mm bei den Kalibern 24 und kleiner. 10.1.3 Schusswaffen oder Munition zu erwerben oder zu überlassen

  • Welche behördliche Erlaubnis ist im allgemeinen zum Erwerb einer Schusswaffe erforderlich?

• Im allgemeinen bedarf der Erwerb einer Schusswaffe der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.

  • Für den Erwerb welcher Schusswaffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte?

• Grundsätzlich für den Erwerb aller Schusswaffen, ausgenommen Spielzeugwaffen, Vorderlader mit Lunten- und Funkenzündung, zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, ferner die übrigen nach §§ 1 - 4 der 1.WaffV von der Erwerbserlaubnis befreiten Schusswaffen und Schusswaffenteile.

  • Dürfen Schalldämpfer ohne Erlaubnis erworben werden?

• Der Erwerb von Schalldämpfern bedarf der Erlaubnis, die durch die Waf¬fenbesitzkarte erteilt wird.

  • Was hat der Erwerber zu tun, wenn er eine Schusswaffe von einer Privatperson erworben hat?

• Der Erwerber ist verpflichtet, seine Waffenbesitzkarte innerhalb zweier Wochen der zuständigen Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels in die Waffenbesitzkarte vorzulegen.

  • Was hat der Erwerber zu tun, wenn er eine Schusswaffe von einem Händler erworben hat?

• Er ist verpflichtet, den Erwerb binnen zweier Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte vorzulegen.

  • Ist die Einfuhr von Schusswaffen und Munition aus einem fremden Wirtschaftsgebiet nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig?

• Nein! Jedoch hat der Einführer erlaubnispflichtiger Schusswaffen seine Berechtigung zum Erwerb oder zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt durch eine Waffenbesitzkarte, einen Jagdschein oder eine Munitionser¬werbsberechtigung nachzuweisen.

  • Was hat derjenige, der eine Schusswaffe auf einer Waffenbesitzkarte eingeführt hat, nach erfolgter Einfuhr zu veranlassen?

• Er hat die Waffenbesitzkarte innerhalb eines Monats der zuständigen Erlaubnisbehörde zur Eintragung des Erwerbs der eingeführten Schusswaffe vorzulegen.

  • Was haben Personen zu tun, die mit Schusswaffen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen?

• Diese Schusswaffen sind der Grenzdienststelle bei der Einreise und ggf. auch bei der Wiederausreise anzugeben. Auf Verlangen sind die Schuss¬waffen diesen Stellen vorzuführen.

  • Wer braucht bei der Einfuhr von Schusswaffen die Erwerbsberechti¬gung nicht nachzuweisen?

Eine Erwerbsberechtigung brauchen u.a.

  1. Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik haben und die
  2. nicht mehr als zwei Langwaffen und Munition durch das Bundesgebiet transportieren wollen,
  3. Schusswaffen und Munition lediglich zu Sammlerveranstaltungen in das Bundesgebiet verbringen wollen,
  4. Mitglieder von Schießsportverbänden für Schusswaffen und Munition, die sie für die Teilnahme an internationalen Schießsportveranstaltungen benötigen nicht nachzuweisen.
  • Wie ist der Nachweis der Erwerbs- und Besitzberechtigung zu erbrin¬gen?

Der Nachweis ist • für Schusswaffen durch die Waffenbesitzkarte, • für Jagdwaffen durch den Jagdschein, • für Munition durch die Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden Berechtigungsvermerk oder durch den Jagdschein oder durch den Munitionserwerbsschein zu erbringen.

  • Wem dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen überlassen werden?

Solche Schusswaffen dürfen nur: • an Berechtigte (Waffenbesitzkarteninhaber, Jagdscheininhaber soweit es sich um Waffen handelt, die länger als 60 cm sind, ausgenommen Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann), • an konzessionierte Waffenhändler, • einem Büchsenmacher zum Zweck der Instandsetzung, • einer Person zur sicheren Aufbewahrung sowie zum gewerbsmäßigen oder nichtgewerbsmäßigen Befördern zu einem Berechtigten überlassen werden.

  • Darf eine Schusswaffe ohne Beschusszeichen einem anderen überlas¬sen werden?

• Nein! Schusswaffen dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen, ausgenommen Schusswaffen, die vor dem 01. Januar 1891 hergestellt wurden, oder für die von einem Beschussamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass der Beschuss der Waffe nicht durchgeführt wer¬den kann.

  • Was ist zu veranlassen, wenn eine jemand (Privatperson) einem anderen Berechtigten eine Schusswaffe überlässt?

• Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Wochen der Behör¬de zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen.

  • Welche Anzeigepflicht hat der Waffenbesitzer bei der Überlassung von erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffen an einen Erwerber im Ausland oder bei der Versendung in das Ausland zu beachten?

• Wer erlaubnispflichtige Handfeuerwaffen oder wesentliche Teile solcher Waffen jemanden überlässt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des Europäischen Übereinkommens vom 28. Juni 1978 über die Waffenkontrolle hat oder sie dorthin versendet, hat dies unverzüglich dem Bundeskriminalamt schriftlich anzuzeigen.

  • Welche Staaten sind derzeit Mitglied des Europäischen Übereinkom¬mens vom 28. Juni 1978?

• Bundesrepublik Deutschland, Island, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Zypern.

  • Dürfen Schusswaffen und Munition auf einer Schiessstätte zum Schießen ohne Erlaubnis anderen überlassen werden?

• Ja, aber Waffen nur zum vorübergehenden Gebrauch auf der Schiessstätte und Munition zum sofortigen Verbrauch auf der Schiessstätte.

  • Welche Teile herkömmlicher Schusswaffen dürfen einzeln nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben werden ?

• Der Lauf, • der Verschluss, • das Patronen- oder Kartuschenlager, • bei Kurzwaffen das Griffstück oder das Waffenteil, das zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt ist,von Waffen, die selbst der Erlaubnispflicht unterliegen.

  • Dürfen Sie als Finder eine Schusswaffe an sich nehmen? Was haben Sie zu veranlassen?

• Sie dürfen die Waffe an sich nehmen. Die Waffe ist unverzüglich dem Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten oder der für die Entgegennahme der Fundanzeige zuständigen Stelle abzuliefern.

  • Welche behördliche Erlaubnis ist im allgemeinen zum Erwerb von Munition erforderlich?

• Im allgemeinen ist für den Erwerb von Munition ein Munitionserwerbsschein erforderlich.

  • Welche Erlaubnisse berechtigen außerdem zum Erwerb von Munition?

• Jagdscheine für den Erwerb von Munition für Langwaffen, • Waffenbesitzkarten für die Waffen, für die in der Waffenbesitzkarte eine Munitionerwerbsbescheinigung eingetragen ist.

  • Wo kann Munition frei erworben werden?

• Zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand .

  • Woran ist erkennbar, dass die Munition zugelassen ist?

• An dem auf der kleinsten Verpackungseinheit aufgebrachten CIP-Prüf¬zeichen, dieses Zeichen besteht aus dem Beschusszeichen des jeweiligen Beschussamtes in Form einer Patrone, sofern die Munition von einem Beschussamt der Bundesrepublik Deutschland zugelassen worden ist.

  • In welcher Verpackungsform darf Munition nur abgegeben werden?

• Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden. (Ausnahme: Überlassen an berechtigte Munitionssammler) Zusatz für Signalpistolenerwerber

  • Welche Signalpistolen können erlaubnisfrei erworben werden?

• Signalwaffen, die das Zulassungszeichen der PTB tragen.

  • Wie sieht das Zulassungszeichen aus?

• Zulassungszeichen für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 22 des Gesetzes

  • Welche Signalwaffen erhalten dieses Zulassungszeichen der PTB?

• Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 12 mm Durchmesser. Zum Erwerb von Signalwaffen mit größerem Patronen- oder Kartuschenlager bedarf es der Waffenbesitzkarte.

  • Dürfen Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung ohne Erlaubnis erwor¬ben werden?

• Nur dann, wenn das Geschoss mit der Klassenbezeichnung PM I gekennzeichnet ist.

  • Welche zusätzlichen Angaben müssen auf pyrotechnischer Munition angebracht sein?

• Auf pyrotechnischer Munition der Klasse PM II ist das Herstellungsjahr und die Verbrauchsdauer anzugeben. Ist bei pyrotechnischer Munition beider Klassen eine Kennzeichnung auf der Hülse nicht möglich, genügt die Kennzeichnung der kleinsten Verpackungseinheit; außerdem Kenn¬zeichnung mit dem Bruttogewicht.46 10.1.4 Schusswaffen zu führen

  • Wer benötigt in der Regel einen Waffenschein?

• Eines Waffenscheines bedarf, wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäfts¬räume oder seines befriedeten Besitztums eine Schusswaffe führt.

  • Wie ist eine Schusswaffe von der Wohnung zur Schiessstätte zu trans¬portieren, wenn der Inhaber der Schusswaffe keinen Waffenschein hat?

• Bei dem Transport darf die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein.

  • Unter welchen Voraussetzungen darf man in einem fremden Besitztum eine Schusswaffe ohne Waffenschein bei sich haben?

• Unter der Voraussetzung, dass der über das Besitztum Verfügungsberech¬tigte dem zugestimmt hat.

  • Bedarf es zum „Bei-sich-haben“ einer Schusswaffe im unverschlosse¬nen Handschuhfach oder einer schussbereiten Waffe im verschlossenen Handschuhfach eines Kraftwagens eines Waffenscheines?

• Ja!

  • Wann ist eine Waffe schussbereit?

• Wenn sie geladen ist, d.h. Munition oder Geschosse in Trommel, Magazin oder Patronenlager sind, auch wenn die Waffe nicht gespannt oder wenn sie gesichert ist.

  • Wann ist eine Waffe zugriffsbereit?

• Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag gebracht werden kann. Nicht zugriffsbereit ist z.B. eine in einem Futteral untergebrachte Waffe.

  • Darf eine Waffe von einem anderen als dem Berechtigten zum Büch¬senmacher transportiert werden?

• Ja, in diesem Fall wird die Schusswaffe von einem Berechtigten zu einem anderen Berechtigten nicht gewerbsmäßig befördert.

  • Darf der Berechtigte einem anderen eine Langwaffe zum Schießen auf einem Schießstand überlassen?

• Ja, wenn der andere die Waffe einem Berechtigten (Schiessleiter) auf der Schiessstätte zunächst übergibt.

56) Welche Legitimationspapiere sind beim Führen einer Schusswaffe mit¬zuführen?47 • Personalausweis, Pass, Jagdschein oder Dienstausweis und die Waffenbe¬sitzkarte, erforderlichenfalls der Waffenschein.

57) Dürfen die Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen, Schusswaffen mit sich führen? • Bei derartigen Veranstaltungen dürfen grundsätzlich keine Waffen mit¬geführt werden. Weder Schuss- noch Hieb- oder Stoßwaffen (Säbel oder Spieß). Ausnahmen können von der Behörde erlaubt werden. Der Waffen¬schein ersetzt solche Erlaubnis nicht.

58) Was ist Notwehr?

  • Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzu¬wenden.

59) Was ist ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“?

  • Jede unmittelbar bevorstehende, gerade stattfindende oder fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes.

60) Wie lange besteht die Notwehrsituation fort?

  • Solange der Angriff dauert.

61) Muss der Schusswaffengebrauch in den Notwehrfällen unterbleiben, in denen der Angegriffene den Angriff auf andere Weise abwehren kann?

  • Ja!

62) Muss im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe der Angreifer gewarnt werden.

  • Soweit es die Umstände erlauben, soll vor dem Schusswaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise gewarnt werden.

63) Ist in Notwehrfällen, bei denen von der Waffe Gebrauch gemacht wer¬den darf, die Abgabe eines „Todesschusses“ möglich?

  • Den Angreifers zu töten soll vermieden werden; besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet.

64) Besteht die Notwehrsituation auch bei der Gefahr des Verlustes ge¬ringwertiger Gegenstände?

  • Nein! Bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist der Schuss¬waffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung.48

65) Ist der Schusswaffengebrauch als Notwehr gegenüber Kindern zuläs¬sig?

  • Gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten.

66) Ist Schusswaffengebrauch als Notwehr erforderlich, wenn der Ange¬griffene dem Angriff ausweichen kann?

  • In den Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schusswaffenge¬brauch als Notwehr nicht geboten.

Zusatz für Erwerber von Signalpistolen

67) Ist Signalpistolen zu führen erlaubnispflichtig?

  • Signalpistolen zu führen ist nicht erlaubnispflichtig, wenn ihre Bauart nach § 22 Abs. 2 WaffG zugelassen ist und sie das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen, also Signalpistolen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12 mm Durchmesser. Pistolen mit größerem Patro¬nen-oder Kartuschenlager bedürfen zum Führen eines Waffenscheines.

10.1.5 Schießen

68) Bedarf es zum Schießen einer besonderen Erlaubnis?

  • Ja! Zum Schießen außerhalb von Schiessstätten bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis.

69) Welche Papiere muss der Inhaber einer Erlaubnis zum Schießen mit sich führen?

  • Schiesserlaubnis, Waffenbesitzkarte, Personalausweis oder Pass.

70) Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum ohne Schiesserlaubnis geschossen werden?

Mit Schusswaffen,

  • wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule be¬trägt, oder
  • wenn deren Bauart nach § 21 Abs. 1 oder 2 zugelassen ist (z.B. 4mm Waffen), oder
  • aus denen nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm verschossen werden können,
  • wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können.

10.1.6 Nicht gewerbliche Schusswaffen und Munition herzustellen oder zu bearbeiten

71) Dürfen Schusswaffen auch von anderen als Waffenherstellern und Büchsenmachern verändert werden?

  • Ja, aber nur von Personen, die dazu eine Erlaubnis besitzen.

72) Welche Änderungen sind erlaubnispflichtig?

  • Eine erlaubnispflichtige Änderung liegt vor, wenn die Schusswaffe ver¬kürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können oder wenn wesentliche Teile - ausgenommen Austausch- oder Einsteckläufe - ausgewechselt werden.

73) Welche Änderungen sind nicht erlaubnispflichtig?

  • Nicht erlaubnispflichtig sind geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung.

74) Ist das Selbst- oder Wiederladen von Hülsen erlaubt?

  • Ja, aber für den Erwerb des Pulvers ist eine Erlaubnis nach dem Spreng¬stoffrecht erforderlich.

10.1.7 Schusswaffen und Munition gegen Abhandenkom¬men zu sichern. Sowie sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers.

75) Was ist bei der Waffen- und Munitionsaufbewahrung zu beachten?

  • Schusswaffen und Munition sind gegen Abhandenkommen und Diebstahl zuverlässig zu sichern. Kurzwaffen sind, auch wenn sie sich in einer ordnungsgemäß verschlossenen Wohnung befinden, noch besonders ein¬zuschließen. Langwaffen sind, soweit sie nicht besonders eingeschlossen werden, durch Anschließen oder gleichwertige Maßnahmen gegen unbe¬fugten Zugriff zu sichern.

76) Was können Sie tun, wenn eine zuverlässige Sicherung bei längerer Abwesenheit oder aus sonst einem Grunde nicht möglich ist?

  • Die Gegenstände können ohne besondere Erlaubnis vorübergehend einem Dritten in sichere Verwahrung gegeben werden.

77) Was ist zu tun, wenn Erlaubnisurkunden abhanden kommen?50

  • Kommen jemandem Erlaubnisurkunden abhanden, so hat er das binnen einer Woche, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, der zuständigen Behörde anzuzeigen.

78) Was ist zu tun, wenn Waffen oder Munition abhanden kommen?

  • Das Abhandenkommen ist innerhalb einer Woche seit Kenntniserlangung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

79) Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?

  • Ja! Wer eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz erhalten hat oder sonst die tatsächliche Gewalt über Schusswaffen ausübt, hat der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

80) Kann die Behörde verlangen, dass ihr Schusswaffen, Munition oder Erlaubnisscheine zur Prüfung vorgelegt werden?

  • Ja! Die zuständige Behörde kann aus begründetem Anlass anordnen, dass ihr Schusswaffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnisbedarf, oder Erlaubnisscheine binnen angemessener Frist zur Prüfung vorgezeigt werden.

10.1.8 Verbotene Gegenstände

Siehe: Waffenrecht und Definitionen

10.2 Waffentechnische Fragen

10.2.1 Einteilung der Schusswaffen - Technische Waffenbegriffe

  • Aus welchen Teilen besteht eine Schusswaffe?

Wesentliche Teile einer Schusswaffe sind
• der Lauf,
• der Verschluss (Schloss),
• das Patronenlager,
• bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, die zur Aufnah¬me des Auslösemechanismus bestimmt sind.
Weitere Teile einer Schusswaffe sind
• die Abzugsvorrichtung
• die Visiereinrichtung
• der Schaft (Griffstück) und ggf. die Mehrschusseinrichtung (Magazin oder Trommel).
Welchen Zweck hat der Verschluss einer Schusswaffe?
• Er soll die Patronenhülse gegen den Gasdruck nach hinten abstützen.
Welchen Zweck haben die Sicherungen an Schusswaffen?
• Sicherungen dienen dazu, die unbeabsichtigte Schussauslösung zu verhindern.
Durch welche Vorrichtungen wird eine Waffe gesichert?
• Durch die Sicherungen. Die Betätigung der Sicherungen erfolgt durch - Schieber, - Hebel oder Flügel entweder selbsttätig beim Spannen der Waffe (automatische Sicherung) oder - von Hand.
Wirken die Sicherungen an Schusswaffen unbedingt sicher?
• Nein! Beim Fallen oder beim harten Anstoßen einer geladenen Waffe kann ein Schuss ausgelöst werden.
Was ist ein Einstecklauf?
• Ein Lauf mit einem Patronenlager, der in den Lauf einer Schusswaffe eingesteckt wird, um Munition mit einem kleineren Kaliber zu verschießen.
Wie ist zu erkennen, welche Munition oder Geschosse aus der Waffe verschossen werden können?
• bei Schusswaffen zum Verschießen von Munition an der auf der Schuss¬waffe angebrachten Bezeichnung der Munition.
• bei Schusswaffen, in denen keine Munition verwendet wird, an der auf der Schusswaffe angebrachten Kaliberangabe.
Welche Maße des Laufs bzw. des Patronenlagers sind entscheidend für die Munition oder die Geschosse, die aus der Waffe verschossenwerden können?
• Das Laufkaliber und die Abmessungen des Patronenlagers.
Was versteht man unter Kaliber?
Kaliber bedeutet Laufinnendurchmesser (Feldkaliber). In Waffen mit gezogenen Läufen unterscheidet man zwischen
• Feldkaliber = Felddurchmesser• Zugkaliber = Zugdurchmesser• Geschosskaliber = Geschossdurchmesser
Warum genügt im allgemeinen die Angabe des Kalibers auf der Schusswaffe nicht?
• Weil es Munition mit verschiedenen Abmessungen und Ladungen bei gleicher Kaliberangabe gibt.
Nach welchen Merkmalen ist die Gefährlichkeit einer Schusswaffe zu beurteilen?
• Nach der Möglichkeit, schnell mehrere Schüsse abgeben zu können (Schusswaffe mit mehreren Läufen oder mit Magazin)
• nach der Bewegungsenergie, die den Geschossen mit diesen Waffen erteilt werden kann.
Was sind Einsätze oder Adapter?<br< • Einsätze oder Adapter werden in das Patronenlager einer Waffe eingesetzt, um Munition mit kleinerem Volumen verschießen zu können. Die Geschosse haben den gleichen Durchmesser wie die Originalmunition. Als Lauf wird der Lauf der Originalwaffe benutzt.
10.2.2 Waffe handzuhaben
Welche Grundregeln sind beim Umgang mit Schusswaffen unbedingt zu beachten, wenn andere Personen in der Nähe sind?
• Die Waffe darf unter keinen Umständen auf Menschen gerichtet sein, auch wenn man glaubt oder weiß, dass sie nicht geladen ist. Die Waffe darf nur zur unmittelbaren Schußabgabe geladen werden.
Nach Beendigung des Schießens ist sofort zu entladen. Muss eine Waffe in geladenem Zustand geführt werden, ist Vorsorge zu treffen, dass sie nicht aus der Halterung fallen kann.
Wie wird eine Schusswaffe beim Öffnen, Spannen, Laden und Entladen gehalten?
• Man wendet sich von den umherstehenden Personen ab und richtet bei Kipplaufgewehren, Revolvern und Pistolen die Laufmündung nach unten, bei Repetiergewehren dagegen stets nach oben.
Was ist beim Schießen mit mehrläufigen Schusswaffen hinsichtlich der Schussbereitschaft besonders zu beachten?
• Es ist besonders zu beachten, dass nach der Abgabe nur eines Schusses die Waffe immer noch geladen sein kann.
Was ist beim Schießen mit Selbstladewaffen hinsichtlich der Schussbereitschaft besonders zu beachten?
• Bei Selbstladewaffen ist zu beachten, dass nach dem Auswerfen der abgeschossenen Patrone eine neue Patrone in das Patronenlager eingeführt wird und die Schusswaffe somit wieder geladen und entsichert ist!
Was ist beim Schießen mit Revolvern hinsichtlich der Schussbereitschaft besonders zu beachten ?
• Nach Abgabe des ersten Schusses wird beim Spannen des Hahnes von Hand (single action) oder beim teilweisen Durchziehen des Abzuges (double action) ein Patronenlager mit einer neuen Patrone in Abschuss¬position gebracht.
Wie ist eine Selbstladepistole zu entladen?
• Beim Entladen von Selbstladepistolen müssen möglichst in gesichertem und entspanntem Zustand zuerst das Magazin und dann die Patrone aus dem Patronenlager herausgenommen werden.
Was ist beim Entladen eines Revolvers zu beachten?
• Alle Lager der Trommel müssen entleert werden. Bei Revolvern ohne schwenkbare Trommel- oder Kipplaufeinrichtung muss sich der Hahn im Sicherheitsrast befinden.
Wie verhalten Sie sich beim Versagen eines Schusses?
• Wird der Schuss nach der Betätigung des Abzuges nicht sofort ausgelöst, muss damit gerechnet werden, dass die Schussauslösung doch noch mit einer gewissen Verzögerung erfolgt.
Während der Wartezeit ist besonders darauf zu achten, dass der Lauf in eine ungefährliche Richtung zeigt. Nach einer Wartezeit von 10 Sekunden kann die Waffe geöffnet werden. Bei der Entfernung einer nicht gezündeten Patrone, die im Patronenlager festsitzt, ist besondere Vorsicht geboten.
Zur Entfernung der Patrone dürfen keine scharfkantigen, aus funkengebendem Material bestehenden Werkzeuge verwendet werden.
Woran erkennt man im allgemeinen, ob eine Schusswaffe gesichert oder entsichert ist?
• Im allgemeinen wird bei der Entsicherung ein roter Punkt oder ein „F“ (= Feuer, fire, feu) und im gesicherten Zustand ein „S“ (= sicher, sure, sur) sichtbar.
Bei manchen Waffen tritt, solange die Feder des Schlagbolzens gespannt ist, ein Stift aus dem Verschluss.
Woran erkennt man, welche Munition aus einer Schusswaffe verschossen werden kann?
• Die Bezeichnung der Munition muss mit der Angabe auf der Schusswaffe übereinstimmen.
Wie verhalten Sie sich bei Versagern von Signalmunition?
• Eine Minute warten - Mündung abwärts richten - Waffe entladen.
10.2.3 Ballistik
Was versteht man unter Reichweite eines Geschosses?
• Unter Reichweite versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Auftreffpunkt des Geschosses.
Nennen Sie die Höchstreichweiten der Geschosse einiger Munitionssorten
• Schrotpatronen 350m (Faustregel: 100 x Schrotgröße in Millimeter, z.B.: Schrot 3mm, Reichweite 300m)• .22 kurz 1.000m• .22 lfB 1 200 - 1.400m
• 6,35 mm Browning 900m• 7,65 mm Browning 1.400m• 9 mm Luger 2.000m• . 32 S & W lang 1.200m• .38 Spezial 1.500m• .44 Magnum 2.000m• Flintenlaufgeschosse 1.200m• 7,62 x 51 NATO 5.000m Was versteht man unter Steighöhe eines Geschosses?
• Unter Steighöhe versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Scheitelpunkt der Geschossbahn bei senkrecht nach oben abgegebenen Schuss.
Was versteht man unter Streuung der Geschosse?
• Unter Streuung versteht man die Abweichung des Einzelgeschosses von der gewünschten Flugbahn. Bei Schrotschuß nimmt der Streukreis der Schrote mit der Entfernung stark zu; er kann durch eine Würgebohrung (Choke) am der Laufmündung beeinflusst werden.
Was verstehen Sie unter Drall bei Waffen mit gezogenen Läufen?
• Unter Drall versteht man bei Waffen mit gezogenen Läufen den schraubenförmig gewundenen Verlauf der Züge und der Felder im Innern des Laufes.
Der Drall bewirkt, dass das Geschoss beim Durchgang durch den Lauf eine sehr schnelle Drehung um seine Längsachse erfährt.
Die Zahl der Umdrehungen, die ein Geschoss beim Verlassen des Laufes hat, hängt von der Dralllänge und der Geschwindigkeit ab; sie beträgt etwa 3.000 bis 3.500 in der Sekunde.
Welchen Zweck hat der Drall?
• Die durch den Drall bewirkte schnelle Umdrehung des Geschosses ist für die Flugstabilität erforderlich.
Durch die Drehung des Geschosses wird sein Kippen während des Fluges verhindert, nicht jedoch im Ziel.
10.2.4 Langwaffen
Welche Arten von Langwaffen unterscheiden wir?
Wir unterscheiden:
• ein- oder mehrläufige Gewehre mit gezogenen Läufen (Büchsen),
• ein- oder mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Flinten),
• mehrläufige Gewehre mit glatten und gezogenen Läufen (kombinierte Gewehre, Bsp. Drilling).
Welche Gewehrarten mit gezogenen Läufen kennen Sie?
• Gewehre, die zum Antrieb keine Munition verwenden (Luftdruck- und CO2-Gewehre)
• Gewehre zum Verschießen von Randfeuerpatronen, z.B. Zimmerstutzen für die 4-mm-Randzünder und KK-Gewehre für die Patrone Kal. 5,6 mm oder .22 (Sportwaffen)
, • Jagdgewehre (Pirschbüchsen) ab Kaliber 5,6 mm. Wenn die Gewehre lang geschäftet sind, werden sie Stutzen genannt.
Wie ist die Kaliberbezeichnung bei Flinten?
• Die Kaliberbezeichnung ist nicht das Maß des Innendurchmessers des Flintenlaufes.
Die Kaliberangabe entspricht vielmehr der Zahl der Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein englisches Pfund (453,6 g) wiegen.
Daraus ergibt sich, dass die größere Kaliberzahl den kleineren Durchmesser ergibt.
10.2.5 Kurzwaffen
Welche Arten von Kurzwaffen gibt es?
Wir unterscheiden:
• 1. Revolver und Pistolen zum Verschießen von Patronenmunition
• Luftdruck- und CO2-Pistolen,
• Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Welches sind die typischen Merkmale eines Revolversystems?
• Der Revolver ist eine mehrschüssige Waffe mit einem Magazin, das als drehbare Trommel gearbeitet ist.
• Patronenlager und Lauf sind getrennt.
Sind Revolver „Selbstladewaffen“ im Sinne des Waffengesetzes?
• Spannabzugs-(Double-Action)-Revolver sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes. Single-Action-Revolver ohne Spannabzug sind keine Selbstladewaffen.
Was bedeuten die Begriffe „Single-Action“ und „Double-Action“?
• Bei „Single-Action“ muss man den Hahn (Hammer) erst von Hand, z.B. mit dem Daumen oder der linken Hand, spannen, kann dann abziehen,um den Hahn aus seiner Rast zu lösen = zu schießen. Wenn der Abzug sowohl zunächst die Trommel weiter dreht, dann den Hahn spannt als auch schließlich abschlagen lässt, reden wir von einem Spannabzug, oder „Double-Action“ Revolver.
Welches sind die typischen Merkmale der Selbstladepistole?
• Das Magazin befindet sich meistens im Griff oder vor dem Abzug
• durch den Rückstoß wird der Selbstlademechanismus betätigt und durch ihn die leere Hülse ausgeworfen, eine neue Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager eingeführt und der Schlagbolzen gespannt.
Welche Pistolenarten gibt es?
Man unterscheidet:
• einschüssige Einzelladerpistolen (Vorderlader, Terzerole, einschüssige Derringer, Scheibenpistolen im Kaliber .22 lfB),
• mehrläufige Pistolen; heute wird nur noch der zweiläufige Derringer als Taschepistole hergestellt
• Selbstladepistolen.
Welche Selbstladepistolenarten unterscheidet man nach ihrem Verschlusssystem?
Nach ihrem Verschlusssystem unterscheidet man zwei Hauptgruppen:
• Selbstladepistolen mit feststehendem Lauf und halbstarr oder unstarr verriegeltem Verschluss.
Bei dieser Verschlussart ist der Lauf in das Gehäuse eingeschraubt bzw. so gelagert, dass er sich beim Schuss nicht in der Längsrichtung bewegen kann.
Das Verschlussstück ist auf dem Gehäuse gleitbar angebracht und wird durch eine kräftige Feder gegen das hintere Laufende gezogen.
• Selbstladepistolen mit beweglichem Lauf und starr verriegeltem Verschluss. Lauf und Verschluss trennen sich erst voneinander, wenn sie fest verbunden eine Strecke miteinander zurückgegangen sind. Während dieser Zeit soll das Geschoss den Lauf bereits verlassen haben.
Sobald sich bei der Rückwärtsbewegung die Verriegelung gelöst hat, setzt das Verschluss¬stück infolge seines Beharrungsvermögens diese Bewegung fort, bis es durch Anstoßen am Gehäuse aufgehalten und durch die Schließfeder wieder nach vorn getrieben wird.
10.2.6 Munition Aus welchen Angaben besteht die Bezeichnung der handelsüblichen Munition?
• Die Bezeichnung handelsüblicher Munition muss den Festlegungen in der Anlage III der 3. WaffV entsprechen. Copyright © 1996 Rainer Benemann
Mit dem neuen Waffengesetz von 01.04.2003 hat sich einiges geändert. Die Änderungen können hier eingesehen werden.
Die gelbe WBK soll eine „Erleichterung“ für Sportschützen sein: es können Einzellader-Langwaffen (und nur solche) über 60 cm ohne vorherige behördliche Genehmigung auf diese Karte gekauft werden, bis selbige voll ist.
Nach dem Kauf ist die WBK mit dem eingetragenen neuen Sportgerät der Behörde vorzulegen und dann erfolgt die Erleichterung (des Geldbeu-tels). Der Besitz einer gelben WBK ist also die eigentliche Erwerbsberech¬tigung (eingeschränkt auf oben erwähnte Waffen).
Die grüne WBK ist für mehrschüssige Langwaffen sowie für Kurzwaffen (auch über den Regelbedarf von 2 kurzen hinaus), wobei die Erwerbsbe¬rechtigung jeder einzelnen Waffe vor dem Kauf von der Behörde genehmigt werden muss (und nach dem Kauf noch einmal vorgelegt werden muss).
Eigentlich ist hier die Erleichterung des Schützen sogar noch größer, denn sie erfolgt zwei mal: man zahlt beim Voreintrag und hinterher noch einmal :-((

Waffenbesitzkarten-deutsches Recht

11.0 Waffenbesitzkarten

Es gibt drei verschiede Arten von WBKs. Grüne, Gelbe und Rote.
Sie sind die Dokumentation eines nachgewiesenen Bedürfnisses und zwar für folgende Zwecke!
11.1 Gelbe WBK
Um sie zu erlangen musst Du mindestens ein halbes Jahr Mitglied in einem Schützenverein sein und dort regelmäßig trainieren (in der Regel min. alle 14 Tage vor Eintritt in den Verein fragen was Sie unter regelmäßig verstehen) dann legst Du eine Sachkundeprüfung (in der Regel im Verein ab) benötigst Du dann eine eigene Waffe um Deine Schiessleistungen zu verbessern, bekommst Du ein Bedürfnis ausgestellt, mit diesem gehst Du dann auf die zuständige Behörde, diese zieht Auskünfte über Dich ein, Führungszeugnis, Polizeibehörde bei Bedarf auch Auskünfte von Deinem Arzt. Hast Du alle Anforderungen erfüllt, erhältst Du eine gelbe WBK für Sportschützen damit kannst Einzelladerlangwaffen mit einer Lauflänge von min 60cm und die dazugehörige Munition erwerben.
Und zwar pro WBK 8 Stück (nicht sicher).
11.2 Grüne WBK
Grundvoraussetzung wie oben doch wird Dir ein Bedürfnis für eine bestimmte Waffe erteilt die Art der Waffe wird dann von der Behörde dort eingetragen (Munitionserwerb muss extra beantragt werden).
Dann kannst Du dir eine entsprechende Waffe kaufen.
In der Regel bekommt man zwei Kurzwaffen, bei entsprechender Leistung auch mehr.
11.3 Rote WBK
für Sammler und Sachverständige
Ein Jäger braucht um Mehrladelangwaffen, außer Selbstlader mit einer Magazinkapazität von mehr zwei Schuss, zu erwerben keine WBK.
Denn hier ist das Bedürfnis durch den gültigen Jagdschein nachgewiesen.

Siehe: Waffenkompendium