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==Wirkung von ABC-Kampfmitteln==

Aktuelle Version vom 23. März 2021, 18:27 Uhr

ABC-Waffendeko.png

ABC-Abwehr und Selbstschutz

ABC Schutz, ABC-Waffen, ABC Schutzmaske M65Z, Schutzraum und Bunkerbau

Wirkung von ABC-Kampfmitteln

I. Atomsprengkörper

1. Der sichtbare Ablauf einer Atomdetonation ist ja nach Detonationsart verschieden; es gibt Luft-, Boden-, Untererd- und Unterwasserdetonationen. Bei der Luftdetonation erscheint am Detonationspunkt ein greller Feuerball, der sich schnell vergrößert und hochsteigt. Von ihm geht der Lichtblitz aus, der auch mit geschlossenen Augen wahrnehmbar ist. Durch Abkühlung des aufsteigenden Feuerballs kondensieren die verdampften Stoffe, es entsteht die Detonationswolke, die aufsteigt, sich vergrößert und schließlich die typische Pilzhutform annimmt. Der Feuerball reißt Staub, Wasser und Erde mit nach oben, dadurch entsteht der Stamm. Am Boden bildet die Staubentwicklung um den Nullpunkt die sichtbehindernde Basiswolke. Die Boden- und Untererddetonation erzeugt einen Krater, die Unterwasserdetonation eine Wasserstoßwelle (Flutwelle und Gischtwolke).

Bei der Detonation werden in sehr kurzer Zeit große Energien frei, die mit unterschiedlicher Dauer und Reichweite wirken.

2. Die Druckwelle wirkt durch Überdruck und einen heftigen Windstoß und trifft mit donnerähnlichen Knall ein, in umgekehrter Richtung erfolgt von der schwächeren Stoßwelle. Der Überdruck kann bei Menschen innere Verletzungen hervorrufen. Druck- und Sogwelle können Personen wegschleudern oder durch einstürzende Gebäude, umstürzende Fahrzeuge, knickende Bäume usw. gefährden.

3. Die thermische Strahlung besteht aus Lichtblitz und Wärmestrahlung. Der Lichtblitz kann zur vorrübergehenden Blendung führen und, blickt der Mensch zum Feuerball, bleibende Netzhautverbrennungen verursachen. Die unmittelbar nach dem Lichtblitz eintreffende Wärmestrahlung kann bei ungeschützten Menschen Hautverbrennungen hervorrufen und kann Brände entfachen.

4. Der Teil der Kernstrahlung, der innerhalb der ersten Minute vom Feuerball und der Detonationswolke ausgeht, heißt Anfangsstrahlung. Sie breitet sich geradlinig aus; ein Teil wird abgelenkt und trifft als Streustrahlung die Erdoberfläche. Die Rückstandstrahlung ist der Teil der Kernstrahlung, der nach der ersten Minute noch vorhanden ist. Sie schwächt sich durch natürlichen Zerfall zwar ab, kann jedoch noch Monate wirksam sein. Bei ihr kann es sich um folgende Strahlungen handeln; - Fallout = Ausfall radioaktiver Teilchen aus der Detonationswolke, - NIGA = Netroneninduzierte Gammaaktivität um den Nullpunkt, - Durchgangsstrahlung = radioaktive Gischtwolke.

Eine von Menschen aufgenommene Menge an Kernstrahlung heißt Dosis, die Stärke der Kernstrahlung Dosisleistung. Kernstrahlung ist nur mit Messstäben messbar. Messeinheit: gray (Gy) bzw. centigray (cGy = 0,01 Gy), - Dosis in cGy (1 cGy = früher 1 rad / 0,001 cGy = 1 mrad). Dosisleistung und Zeit bestimmen die Dosis und somit das Ausmaß der Schädigung. Dieses hängt auch davon ab, ob die Strahlung den ganzen Körper oder Teile getroffen hat und in welchem Zeitraum sie aufgenommen wurde. Eine Dosis um 100 cGy beeinträchtigt nach 3 bis 6 h das Allgemeinbefinden (50% Erbrechen bei den Betroffenen). 500 cGy führen zu schweren Strahlenkrankheiten (50% Todesfälle).

Der Mensch wird durch Kernstrahlung gefährdet, wenn er ihr zu lange ohne ausreichenden Schutz ausgesetzt ist, z.B. bei der stärker durchdingenden Anfangsstrahlung oder bei der Rückstandsstrahlung durch - Aufenthalt im verstrahlten Gelände oder Benutzung verstrahlten Materials, - Ablagerung strahlender Teilchen auf der Haut oder Kleidung, - Eindringen strahlender Teilchen in den Körper durch Nase, Mund oder Wunden.

5. Elektromagnetische Wirkungen einer Atomdetonation können zu vorübergehenden Betriebsstörungen elektrischer und elektronischer Geräte und Anlagen führen aber auch bleibende Schäden an Bauelementen verursachen und Geräte zerstören. Bei Funk- und Radargeräten kann der Empfang beeinträchtigt werden.

II. Biologische Kampfstoffe

1. Für den militärischen Einsatz geeignete biologische Kampfstoffe können den Menschen kampf- bzw. arbeitsunfähig machen oder töten und Nutztiere oder Nutzpflanzen schädigen oder vernichten. Man kann sie mit den Sinnesorganen nicht erkennen. Ihre Lebens- und Wirkungsdauer hängt kaum von den Umweltbedingungen ab. Durch sie geschädigte Menschen und Tiere sind krank.

2. Die starke Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit nennt man Seuche. Verseucht sind Menschen, Tiere, Pflanzen, Lebensmittel, Material usw., wenn biologische Kampfstoffe auf ihnen haften oder in sie eingedrungen sind.

3. Als Kampferreger eignen sich Viren, Bakterien und Schimmelpilze für den Einsatz. Toxische sind natürliche Giftstoffe von Krankheitserregern, Pflanzen und Tieren, z.T. auch künstlich hergestellt-

4. Die Zeit zwischen der Infektion (Ansteckung) bzw. Aufnahme in den Köper und der Erkrankung ist die Inkubationszeit, sie kann bei Krankheitserregern Stunden bis Monate dauern, bei Toxinen Minuten bis wenige Stunden. Die Aufnahme geschieht durch die Atemwege, den Speiseweg oder die Haut; auch durch die Schleimhäute der Augen und der Geschlechtsorgane ist eine Infektion möglich.

III. Chemische Kampfstoffe

1. Chemische Kampfstoffe sind für den militärischen Einsatz vorgesehene chemische Substanzen, die das Leistungsvermögen der Gruppe durch vorübergehende, nachhaltige oder tödliche Wirkung schwächen. Man kann sie mit Sinnesorganen kaum erkennen und nur mit Spür- und Nachweismitteln feststellen. Zu den chemischen Kampfstoffen zählen auch Reizstoffe.

2. Vergiftet sind Menschen, Tiere, Pflanzen, Material- und Geländeteile, an denen chemische Kampfstoffe haften und in die diese eingedrungen sind. Der Zeitpunkt von Ausfällen bei der Gruppe hängt davon ab von der Art des Kampfstoffs, der aufgenommenen Menge, dem Aufnahmeweg in den Körper und der körperlichen Verfassung des Betroffenen.

3. Chemische Kampfstoffe in flüchtiger Form überraschen die Gruppe, lassen ihr wenig Zeit für Schutzmaßnahmen, und zwingen sie bei längerem Einsatz anhaltend unter ABC-Schutz. Sie dringen über die Atemwege und die Schleimhäute (besonders der Augen) in den Körper ein, z.T. auch, selbst durch Textilien, über die Haut. Kampfstoffe in dieser Form werden als Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in der Luft ausgebracht und bilden eine zusammenhängende, zunächst oft sichtbare, später unsichtbare Kampfstoffwolke, die, vom Wind fortgetragen, über große Geländeräume wirken kann. Sie können sich an windgeschützten Stellen und in Geländevertiefungen zum Teil mehrere Stunden oder Tage halten.

4. Chemische Kampfstoffe in sesshafter Form erschweren besonders die Nutzung von Material und Gelände. Sie werden in flüssigem bis zähflüssigem Zustand im Gelände ausgebracht und wirken vor allem nach Berührung über die Haut. Sie können auch poröse Stoffe, wie Textilien, Schuhe, Holz und nach längerer Zeit Gummi durchdringen. Verdunstet wirken sie auch über die Atemwege. Ja nach Kampfstoffart ist die Wirksamkeit im Gelände von wenigen Stunden bis mehreren Wochen möglich.

5. Es gibt die Kampfstoffgruppen Nervenkampfstoffe, Hautkampfstoffe, Lungenkampfstoffe, Blutkampfstoffe und Psychokampfstoffe. Auch Kampfstoffgemische aus verschiedenen Gruppen können zum Einsatz kommen.

Ständige Schutzvorkehrungen

Der Mensch muss sich und sein Material ständig gegen die Wirkungen von ABC-Kampfmitten schützen.

I. Schutz gegen die Wirkungen von Atomsprengkörpern und chemischen Kampfstoffen

1. Der Mensch schützt sich gegen die Wirkung dieser Kampfmittel, soweit Lage und Auftrag es zulassen, ständig durch Ausnutzen von Schutzbauten und Kellern, gepanzerten Fahrzeugen, Kampfständen und Deckungen sowie Geländeformen.

2. Die persönliche ABC-Schutzausstattung hält der Mensch stets griffbereit. Die Bekleidung ist geschlossen, die Feldflasche gefüllt. Schutzbelüftungen und Alarmierungsmittel müssen sofort benutzbar sein.

II. Schutz gegen Wirkungen von biologischen Kampfstoffen

1. Ständige Schutzvorkehrungen des Menschen gegen die Wirkungen biologischer Kampfstoffe: - Sorgfältige Körperpflege (besonders Händewaschen nach dem Stuhlgang bzw. Wasserlassen und vor dem Essen). - Abdecken kleinerer Verletzungen. - Aufbewahren von Verpflegung nur in staubdichten Behältern - Trinken von Wasser nur, wenn es vom Arzt freigegeben, wenigstens jedoch 15 Minuten gekocht worden ist. - Grashalme und Blätter nicht in den Mund nehmen. - Abfälle verbrennen oder vergraben - Schutzimpfungen wahrnehmen

Persönliche ABC-Schutzausstattung

Die persönliche ABC-Schutzausstattung schützt vor bestimmten Wirkungen von ABC-Kampfmitteln nur, wenn der Mensch sie stets griffbereit hat, ihren Gebrauch in jeder Lage beherrscht und daran gewöhnt ist, seinen Auftrag mehrere Stunden unter ABC-Schutz auszuführen.

I. ABC-Schutzmaske 65

1. Die ABC-Schutzmaske 65 verhindert durch Eindringen chemischer und biologischer Kampfstoffe sowie strahlender Teilchen über Mund, Atemwege und Augen in den Körper. Sie besteht aus Maskenkörper, Filtereinsatz und Zubehör.

2. Der Filtereinsatz hält Kampfstoff in Form von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen zurück. Er erfüllt seinen Zweck nur bei ausreichendem Sauerstoffgehalt der Luft, nicht aber in Schächten, Brunnen oder sonstigen geschlossenen Räumen, wenn die Gefahr besteht, dass der Sauerstoffgehalt der Luft unzureichend ist. Der Filtereinsatz schützt auch nicht gegen Kohlenmonoxid und nitrose Gase. Der Filtereinsatz in unbrauchbar, wenn er verbeult ist, beim Schütteln Rasselgeräusche von sich gibt, Aktivkohlepartikel freisetzt oder durchlässig geworden ist, ebenfalls, wenn sich der Siebeinsatz gelockert hat, das Einatmen behindert wird (z.B. durch Nässe) oder wenn der Mensch nach längrem Tragen verdächtigen Geruch, Reizung der Augen oder der Schleimhäute verspürt. Der Zubehör, bestehend aus Klarsichttüchern, Poliertuch und Pflegemittel, ist mit der Maske in der Tragetasche untergebracht.

3. Beim Verpassen der ABC-Schutzmaske ist zu beachten: Gasdichter und schmerzfreier Sitz, richtige Augenhöhe.

4. Handhabung der ABC-Schutzmaske (Sie wird stets mit festgeschraubtem Filtereinsatz in der Tragetasche mitgeführt):

Aufsetzen: - Atem anhalten, Augen schließen. - Lasche der Tragetasche mit linker Hand aufreißen. - Maske mit rechter Hand unterhalb der Fenster fassen, dabei mit linker Hand die Lasche festhalten, dann Maske entnehmen. - Mit beiden Händen Hinterkopfbänder auseinanderziehen. - Kinnteil der Maske unter vorgestrecktes Kinn setzen und Kopfbänder über den Kopf nach hinten ziehen. - Vorkammersieb mit flacher Hand schließen und tief ausatmen (um im Innenraum vorhandene kampfstoffhaltige Luft am Dichtrahmen vorbei auszublasen), dann erst Augen öffnen. - Kopfbänder und Dichtrahmen auf richtigen Sitz abtasten und zurechtrücken. - Tragetasche schließen

Absetzen der kontaminierten ABC-Schutzmaske: - Mit beiden Daumen unter die Hinterkopfbänder greifen und die Maske vorsichtig nach vorne abstreifen - Filter und Maskenkörper nicht berühren - Maskenbrille darf nicht hängen bleiben - Mit Zeigefinger der rechten Hand unteren Rand der Innenmaske nach unten biegen, Kondenswasser und Schweiß nach unten ablaufen lassen.

Absetzen der nicht kontaminierten ABC-Schutzmaske - Filtereinsatz mit linker Hand nach hinten umfassen und Maske nach oben über den Kopf hinweg abheben.

Verpacken der nicht kontaminierten ABC-Schutzmaske: - Maske mir rechter Hand unter den Augenfenstern zusammendrücken, Kondenswasser und Schweiß aus dem Maskeninnern laufen lassen. - Tragetasche mit linker Hand an den Körper pressen, Maske mit rechter Hand – dabei Filtereinsatz nach oben – in die Tragetasche schieben. - Tragetasche mit beiden Händen an den Seiten zusammendrücken; Verschluss zusammenfalten und Tragetasche schließen.

Filterwechsel: - Vom neuen Filtereinsatz Schutzkappe und Verschlussstopfen entfernen; Filtereinsatz unter dem Arm oder zwischen den Schenkeln festklemmen. - Tief einatmen, Augen schließen, Luft anhalten. - Mit der Hand Anschlussstück erfassen, mit der anderen den alten Filtereinsatz abschrauben, ablegen, dann den neuen ergreifen und einschrauben. - Tief ausatmen, dabei Vorkammersieb mit der Hand verschließen.

5. Einzelziele der Ausbildung mit der ABC-Schutzmaske: - Aufsetzen in höchstens 7 Sekunden (Vorm Öffnen der Tragetasche bis zum Öffnen der Augen). - Ausblasen der im Innenraum vorhandenen kampfstoffhaltigen Luft. - Tragezeit mindestens 4 Stunden

II. Persönliche ABC-Schutzbekleidung

1. Die persönliche ABC-Schutzbekleidung schützt – in Verbindung mit der ABC-Schutzmaske – gegen alle über die Haut wirkenden chemischen Kampfstoffe in flüchtiger und sesshafter Form, ist jedoch luftdurchlässig. Kampfstofftröpfchen zerfließen auf ihrer Oberfläche und verdunsten dadurch schneller; große Kampfstofftropfen können sie aber nach einiger Zeit durchdringen.

2. Der zweiteilige Schutzanzug mit ausgearbeiteter Kopfhaube besteht aus einem wasserabweisenden, imprägnieren Oberstoff und einer darunter liegenden, mit Aktivkohle angereicherten Schaumstoffschicht. Die Schutzhandschuhe aus Gummi haben eine textile Beschichtung auf der Innenseite, die Gummi-Überschuhe eine rutschfeste Profilsohle.

III. ABC-Poncho

1. Der ABC-Poncho schützt den Menschen gegen Nässe und – zusammen mit der ABC-Schutzmaske und der persönlichen ABC-Schutzbekleidung – gegen alle über die Haut wirkenden chemischen Kampfstoffe, hält radioaktive Stoffe von der Kleidung fern und kann auch kurzfristig gegen Brandkampfstoffe schützen. Er besteht aus einem beidseitig gummierten Gewebe.

Der angelegte ABC-Poncho ist beim Umgang mit elektrischen Zündvorrichtungen, in Gefahrenbereichen brennbarer Flüssigkeiten (z.B. beim Betanken), in anderen explosionsgefährdeten Bereichen (z.B. Batterieladeräume, bei großflächigen Klebearbeiten usw.) stets mit Wasser zu benetzen und feucht zu halten: Explosionsgefahr infolge elektrostatischer Aufladung.

IV. ABC-Selbsthilfeausstattung und Sanitätsmaterial

Die Ausstattung dient zur Selbst- und Kameradenhilfe nach Angriffen mit chemischen und biologischen Kampfstoffen und bei Fallout:

1. ABC-Selbsthilfeausstattung: - Entgiftungspuder macht flüssige chemische Kampfstoffe unwirksam - Schmierseife dient zur Hygiene sowie zum Abwaschen radioaktiven Staubs und des Entgiftungspuders von der Körperoberfläche. - ABC-Tupfer stehen zum Abtupfen des Kampfstoffs von der Hautoberfläche oder von Ausrüstungsteilen zur Verfügung - ABC-Schutzverband schützt vor dem Eindringen von chemischen und biologischen Kampfstoffen und von strahlenden Teilchen in kleine Hautverletzungen. - Ohrstopfen verhindern bei Trommelfellverletzungen, dass strahlende Teilchen oder biologische oder chemische Kampfstoffe in das innere Ohr eindringen.

2. Handhabung des Entgiftungspuders: Unmittelbar nach einer Vergiftung - unbedeckte Hautstellen mit Entgiftungspuder stark einpudern, 1 min wirken lassen, dabei erkennbare Kampfstoffspritzer mit ABC-Tupfer abtupfen und erneut stark einpudern; - Puder gründlich entfernen (Abschütteln oder mit ABC-Tupfer abtupfen oder abheben), gesamten Vorgang bei Bedarf wiederholen; - behandelte Hautstellen mit Schmierseife abwaschen. Bei Kampfstoffspritzern auf der ABC-Schutzmaske und auf Schuhwerk ist sinngemäß zu verfahren; ebenso bei Handwaffen und Kleingerät. - Entgiftungspuder darf nicht in die Augen, Nase, Mund oder offene Wunden kommen oder eingeatmet werden. - Gelangt Entgiftungspuder doch in die Augen, sind sie sofort 30 s lang mit Wasser (im Notfall auch mit anderem Feldflascheninhalt) in Richtung Wange gründlich auszuspülen. Treten Beschwerden (z.B. Rötung, Schwellung) trotzdem auf, sid die Augen mit Verbandstoff abzudecken. - In der Ausbildung Entgiftungspuder nicht auf der Haut anwenden. - Wenn Arzt vorhanden, an ihm wenden.

Ist Kampfstoff in die Augen gelangt, sind sie in Kameradenhilfe sofort mit Wasser in Richtung Wange gründlich auszuspülen; dabei atmet der Behandelnde durch den abgeschraubten Filter der ABC-Schutzmaske. Er nimmt dazu den Gewindeanschluss in den Mund und hält sich die Nase zu.

3. Der ABC-Selbsthilfeausstattung ist in der Tragetasche der ABC-Schutzmaske 65 in der Rolltasche mitzuführen; das gilt auch für Kampfstoffspürpapier.

4. Sanitätsmaterial ergänzt die persönliche ABC-Schutzausstattung: - Autoinjektion (1 Kombinations-Autoinjektor / 2 Atropin-Autoinjektioren) verwendet man als erste Gegenmaßnahme bei Vergiftung mit Nervenkampfstoffen – siehe „Angriff mit chemischen Kampfstoffen“. - Pyridostigmin-Tabletten werden auf besonderen Befehl vorbeugend vor einem veruteten Einsatz von Nervenkampfstoffen eingenommen. - 1 Verbandspäckchen - 1 Verbandspäckchen, Brandwunden.

V. Kampfstoffspürpapier

Kampfstoffspürpapier dient dem Nachweis sesshafter Nerven- und Hautkampfstoffe in flüssiger Form. Es ist im Block geheftet und zum leichteren Abreißen am Rand mit einer Perforation versehen. Auf den Beckblättern sind die farbige Auswertetafel und die Gebrauchsanweisung innen aufgedruckt.

Verhalten bei und nach dem Einsatz von ABC-Kampfmitteln

I. Atomdetonation=

1. Verhalten des Menschen beim Lichtblitz: - im Freien sofort flach hinwerfen, Augen schließen, Gesicht an den Boden oder die Deckungswand pressen, Hände unter den Körper; - in Kampfständen / Deckungen so nahe wie möglich am Boden kauern, Augen schließen, Gesicht nach unten; - im Fahrzeug sofort anhalten, tief abducken / flach hinwerfen oder in eine Deckung abrollen; - im geschlossenen Raum unter das Fenster oder hinter Einrichtungsgegenstände werfen; - an Oberdeck eines Schiffes Schutz von Aufbauten/Überbauten nutzen, Augen schließen, Hände schützen.

2. Nach dem Lichtblitz bleibt der Mensch in Deckung, bis Druck- und Sogwelle über ihn hinweggegangen sind; danach leistet er Kameradenhilfe, löscht Brände und nimmt Verbindung auf.

II. Kampfstoffangriff

1. Beim Angriff mit chemischen Kampfstoffen stellt der Mensch unverzüglich ABC-Schutz her und allarmiert seine Umbebung, Bei Vergiftungen entscheidet meist die sofortige Selbst- und Kameradenhilfe über Leben und Gesundheit.

2. Bei Vergiftung durch Nervenkampfstoffe, eindeutige Merkmale sind - Pupillenverengung und Sehstörungen, - starker Speichel- und Tränenfluss, starkes Nasenlaufen, - rasselnde Atmung, ist zuerst (größere) Kombinations-Autoinjektor nach Entfernen der Sicherheitskappe auf die Mitte der Oberschenkelaußenseite aufzusetzen und durch Druckanwendungen auszulösen. Bessern sich die Vergiftungsanzeichen nicht oder werden sie stärker, sind im Abstand von jeweils 10 Minuten die beiden (kleineren) Atropin-Autoinjektoren zu verabreichen. Beim Auftreten von schwererer Atemnot, Arm- und Beinkrämpfen oder Bewusstlosigkeit sind dem Vergifteten in Kameradenhilfe unverzüglich alle seine drei Autoinjektoren hintereinander zu verabreichen; mehr dürfen in der Selbst- und Kameradenhilfe nicht gegeben werden. Nervenkampfstoffvergiftete dürfen keine Pyridostigmintabletten einnehmen.

3. Jeder Mensch ist auf Kampfstoffspitzer zu entfernen bzw. mit Entgiftungspuder unwirksam zu machen.

Verwalten bei Kontamination

I. Schutzvorkehrungen

1. Die Lage kann dazu zwingen, Aufträge in kontaminiertem Gelände auszuführen. Für begrenzte Zeit sind Menschen unter ABC-Schutz dazu in der Lage. Über einen längerem Zeitraum bieten Sammelschutzeinrichtungen, z.B. gepanzerte Fahrzeuge mit Schutzbelüftung, einen guten Schutz.

2. Die Menschen können die ständige Gefahr in kontaminierter Umgebung verringern, indem sie - Kampfstoff und radioaktives Material möglichst nicht berühren oder in kontaminationsfreies Gelände (auch Räume) verschleppen; - behelfsmäßig entstrahlen, entseuchen und entwesen oder entgiften, vor allem beim Verlassen des kontaminierten Gebiets. Die völlige Beseitigung einer Kontamination lässt sich aber nur durch gründliche Entstrahlung, Entseuchung und Entwesung oder Entgiftung erreichen.

3. Kontaminiertes Gelände ist jeweils an der Grenze, wenn möglich an wichtigen Geländepunkten, mit einem Schild, z.B. mit Markierfolie, ggf. auch mit gelbem Trassierband und Behelfsmitteln wie folgt gekenntzeichnet: - Verstrahltes Gelände, dessen Verstrahlung bereits gemessen ist, mit weißer Folie, Vorderseite schwarzer Aufdruck ATOM, Rückseite beschriftet mit Datum-Uhrzeit-Gruppe und gemessener Dosisleistung. - Vermutlich oder tatsächlich verseuchtes Gelände mit blauer Folie, Vorderseite roter Aufdruck BIO, Rückseite nur beschriftet, mit Datum-Uhrzeit-Gruppe. - Vergiftetes Gelände mit gelber Folie, Vorderseite roter Aufdruck GAS, Rückseite beschriftet mit Datum-Uhrzeit-Gruppe und, falls bekannt, Kampfstoff oder Kampfstoffgruppe (g oder V = Nerven-, H = Hautkampfstoffe, XX = unbekannte Kampfstoffe). Verstrahlte oder vergiftete Fahrzeuge und Geräte sind ebenfalls in dieser Weise kenntlich gemacht, z.B. durch Markierfolie oder Beschriftung mit Kreide.

4. Vor dem Betreten verstrahlten Geländes selbstständig - kleine Hautverletzungen mit ABC-Schutzverband abdecken, - Ohrtropfen (bei Trommelfellverletzungen) einführen, - Verpflegung vor Staub geschützt verpacken, - Halstuch umbinden, Kampfanzug schließen, Handschuhe anziehen.

Besteht die Gefahr der Staubentwicklung, - ABC-Schutzmaske aufsetzen, ABC-Poncho anlegen, hochschlagen und schließen (durch ungeschützte Menschen), - Belüftungs- und ABC-Schutzanlage einschalten, - bei nicht schutzbelüfteten Fahrzeugen Belüftungsanlage abschalten, Luken und andere Öffnungen schließen, - Fahrzeuge aufplanen und - Gelände mit vergrößerten Abständen zwischen den Fahrzeugen zügig durchfahren.

Bei längrem Aufenthalt außerhalb von Sammelschutzeinrichtungen den Schutz von abgedeckten Feldbefestigungen, Kellern usw. suchen, vorher behelfsmäßig entstrahlen.

Muss ausnahmsweise im verstrahlten Gelände verpflegt werden, ist vorher eine behelfsmäßige Entstrahlung des Menschen und der Lebensmittelbehälter nötig. Der Mensch darf nur verpackte Verpflegung in einem nicht verstrahlten Unterstand, Gebäude oder Fahrzeug essen und nur aus der Feldflasche trinken. Beim Öffnen und danach ist jede Berührung des Inhalts mit verstrahlter Umgebung zu vermeiden, das gilt auch für das Mundstück der Feldflasche.

5. Vor dem Betreten von verseuchtem oder vergiftetem Gelände ist ABC-Schutz herzustellen.

Das Durchfahren des Geländes geschieht zügig mit vergrößerten Abständen zwischen den Fahrzeugen.

Verwundete sind bis zum Abtransport an hochzulegen, möglichst kampfstofffreien Stellen zu lagern; der ABC-Poncho oder die Zeltplan ist unter ihren Körper zu legen. Befindet sich Kampfstoff in der Kleidung, sollen sie nicht zugedeckt werden; lässt es die Lage zu, sind behelfsmäßig zu dekontaminieren.

II. Behelfsentstrahlung

1. Entstrahlen heißt radioaktive Teilchen beseitigen. Sie bleiben auch nach der Entfernung radioaktiv. Durch Anfangsstrahlung radioaktiv gewordenes Material kann nicht entstrahlt werden.

2. Die Behelfsentstrahlung – nach Möglichkeit in unverstrahlter Umgebung – nimmt der einzelne Mensch und die Teileinheit mit Behelfsmitteln oder in Ausnahmefällen mit Entstrahlungsmitteln vor. Sie ist beendet, wenn die Strahlung - 0,1 cGy/h (0,1 rad/h) am bekleideten Menschen, an seiner persönlichen Ausrüstung und an Kleingerät und - 1 cGy/h /1 rad/h) an anderem Material nicht überschreitet. Bei Fahrzeugen darf die Dosisleistung an Außenflächen auch höher sein, wenn sie im Innenraum unter 0,1 cGy/h liegt. Lassen sich die genannten Werte nicht erreichen, beantragt der Teileinheitsführer die gründliche Entstrahlung, die in einer Dekontaminierungseinrichtung stattfindet.

3. Der Mensch entstrahlt behelfsmäßig in der Reihenfolge: Waffe/Ausrüstung, Kfz/Gerät, Bekleidung, ABC-Schutzmaske, Hände/Gesicht/ganzer Körper. Waffe und Ausrüstung: ABC-Schutzmaske, ABC-Poncho und Handschuhe tragen und so vorgehen: - Stets von oben nach unten und mit dem Wind arbeiten. - Waffe trocken mit Putzwolle oder Lappen abtupfen, Staub abnehmen, nicht in Ritzen wischen; Kfz und Gerät abbürsten, abfegen, abwischen (bei Fahrzeugen darf kein Staub ins Innere dringen) danach Waffe mit feuchtem Lappen (Seifenwasser) abwischen, Kfz waschen. - Fettige Oberfläche mit Benzin oder Seifenwasser (Schmierseife) abwischen. ABC-Poncho und Bekleidung: - Abklopfen, abbürsten und ausschütteln (nicht nass behandeln). - Handschuhe ausziehen, ABC-Schutzmaske absetzen und beides entstrahlen; Außenseite der Maske erst trocken, dann feucht abwischen, das Innere muss frei von Verstrahlung bleiben. Nasse Bekleidung lässt sich nicht behelfsmäßig entstrahlen. Danach entstrahlt der Mensch sich selbst behelfsmäßig: - Haare ausschütteln und kämmen oder ausbürsten - Gesicht und Hände mit feuchtem Lappen abwischen, keinen Staub in Augen, Nase Munde oder Ohren wischen; am besten gründlich mit Seife waschen. - Ist ein Gewässer für die Entstrahlung freigegeben, ganzen Körper waschen. Mass eine Teileinheit in stark verstrahltem Gelände bleiben, (z.B. in Kampfständen), kann sie durch Abtragen der obersten Erdschicht um ca. 10 cm die Verstrahlung des Geländes verringern. Die Erde ist mehrere Meter entfernt abzulagern.

III. Behelfsentseuchung und –Entwesung

1. Entseuchen heißt Krankheitserreger und Toxine unschädlich machen. Entwesen heißt das Unschädlichmachen oder Beseitigen von tierischen Krankheitsüberträgern.

2. Die Behelfsentseuchung oder- Entwesung ist die Beseitigung biologischer Kampfstoffe oder tierischer Krankheitsüberträger durch jeden Menschen und durch seine Teileinheit.

3. Der Mensch entseucht oder entwest seine Bekleidung und Ausrüstung behelfsmäßig durch - Waschen oder Abwaschen in Seifenwasser (Schmierseife), - Kochen (mindestens 1 Stunde). Zur behelfsmäßigen Entseuchung und Entwesung des Körpers - mit viel Schmierseife gründlich waschen (Nagelbürste), - Entwesungspuder behandeln, - Entseuchungsmittel nach Anordnung anwenden.

IV. Behelfsentgiftung

1. Entgiften hießt das Vernichten oder Entfernen von Kampfstoffen in sesshafter Form. Entgiftungsmittel verändern den Kampfstoff chemisch und machen ihn dadurch unwirksam. Mit Behelfsmitteln können chemische Kampfstoffe dagegen nur entfernt werden.

2. Die Behelfsentgiftung geschieht durch - den einzelnen Menschen in Selbst- und Kameradenhilfe auf Haut, Bekleidung und persönlicher Ausrüstung mit den Mitteln der ABC-Selbsthilfeausstattung, ggf. mit Behelfsmitteln; - Fahrer/Bediener an Fahrzeugen und Großgerät mir der Dekontaminierungsausstattung für Fahrzeuge oder mit Behelfsmitteln und im Ausnahmefall durch -ABC-Abwehrpersonal mir der Dekontaminierungsausstattung Einheit/Dekontaminierungsausstattung ABCAbwTrp?.

3. Nach der Vergiftung entgiftet jeder Mensch sofort sich selbst, beginnend mit den Schutzhandschuhen, seine Handwaffe und Kleingerät behelfsmäßig mit Entgiftungspuder, Handhabung siehe „ABC-Selbsthilfeausstattung und Sanitätsmaterial“. Anschließend folgt die Entgiftung von Fahrzeugen und Großgerät an den Stellen, die bei der Bedienung oder Benutzung berührt werden müssen.

Sind Entgiftungsmittel nicht vorhanden, muss man mit Behelfsmitteln die Gefährdung verringern und den Kampfstoff damit - mechanisch entfernen (Lappen, Putzwolle usw.), - ablösen (Benzin, Dieselöl, Lösungsmittel u.a.) oder - abdecken (Planen, Folien, Karton, Stroh usw.). Außerdem beschleunigt Erwärmung die natürliche Verdunstung.

Brandschutz

I. Wirkungen von Brandkampfstoffen

1. Brandkampfstoffe wirken unmittelbar durch große Hitzeentwicklung beim Abbrennen des Brandstoffs, mittelbar durch Folgebrände. Sie töten oder vermunden Menschen, vernichten aber vor allem Material und zerstören Gebäude, Industrie- und Versorgungsanlagen.

2. Metallische Brandstoffe, z.B. Thermit, verbrennen mit sehr hohen Temperaturen (2000-3000 °C), einige auch unter Luftabschluss und sind an ihrer grellen Lichtwirkung zu erkennen.

3. Nichtmetallische Brandstoffe, wie Flammöle, Phosphor und Napalm, entzünden sich unter starker Qualm- und Nebelwirkung und gefährden Lebewesen auch noch in unmittelbarer Nähe der Brandfläche durch Strahlungshitze, unter Umständen auch durch Sauerstoffmangel. Napalm brennt 15 min.

II. Ständiger und vorbeugender Schutz

Vorkehrungen zum Schutz gegen die Wirkung von Brandkampfstoffen: - Platz- und Wegewahl unter Ausnutzen der Geländeformen und –Bedeckungen. - Große Marsch – und Fahrzeugabstände - Feuerlöschmittel bereithalten. - Gefährdetes Material abdecken. - Feldbefestigungen nach oben und nach der Seite abdecken und mit Ablaufrinnen versehen.

III. Verhalten nach dem Angriff mit Brandkampfstoffen

Nach dem Angriff mit Brandkampfstoffen: - Atem anhalten und gegen den Wind aus dem Flammenbereich laufen. - Brennende Bekleidung sofort abwerfen oder sich auf dem Boden wälzen und Feuer ersticken, dabei Kameradenhilfe. - Brandwunden mit Verbandsmaterial oder Tüchern abdecken. - Brandverletzten durch Fächeln oder Atemspende Sauerstoff zuführen, Schockbekämpfung vornehmen. - Verletzte in Sicherheit bringen, Gerät bergen.

IV. Brandschutzdienst im Selbstschutz

Der Brandschutzdienst im Selbstschutz hat nach Ausbruch eines Brandes in Anlagen und Einrichtungen - Menschen und Nutzvieh aus brandgefährdeten Bereichen zu retten, - Selbstschutzkräften den Zugang zu Eingeschlossenen in brennenden Gebäuden freizumachen, - Brände im Entstehen zu bekämpfen und ihre Ausbreitung zu verhindern, - Material und Ausrüstung aus brennenden oder bedrohten Bereichen zu bergen.

Röde Orm

Letzte Änderung: 3.3.2005 18:56:08 - Autor: Schwimmer - Letzter Autor: Röde Orm